Forderungsmanagement, das bei der Rechnung anfängt.Nicht erst beim Ausfall.
Wir kümmern uns um Ihr Geld: Zahlungserinnerung, Mahnstufen und gerichtliches Mahnverfahren aus einer Hand – jede Stufe wird vorbereitet, verschickt wird nach Ihrer Freigabe. Abgerechnet wird, wenn Geld eingeht.
Offene Rechnungen sind kein Buchhaltungsthema.
Sie sind ein Liquiditätsthema. Deutsche Unternehmen warten länger auf ihr Geld als der westeuropäische Durchschnitt – und der Abstand wächst.
- 55 Tage
- Durchschnittliche Außenstandsdauer (DSO) in Deutschland
- +2,8 Tage gegenüber dem Vorjahr
- 79 Tage
- Vom Wareneinsatz bis zum Geldeingang (Cash Collection Cycle)
- rund 16 Tage über dem westeuropäischen Schnitt
- 83 Tage
- Prognose für 2026
- der Trend geht weiter in die falsche Richtung
Übersetzt in Ihre Bilanz: Bei 5 Mio. € Jahresumsatz bindet jeder zusätzliche Tag Außenstand rund 13.700 € Liquidität. Zehn Tage schneller bezahlt heißt: 137.000 € weniger im Umlaufvermögen gebunden.
Quelle der Kennzahlen: Allianz Trade, „Zahlungsmoral in Deutschland verschlechtert sich“, 16.07.2026 (Datenbasis 2025). Rechenbeispiel: Jahresumsatz geteilt durch 365 Tage, ohne Berücksichtigung von Umsatzverteilung und Steuern.
Die meisten steigen erst ein, wenn es weh tut.
Klassisches Inkasso beginnt dort, wo die Forderung schon notleidend ist – und belastet Ihren Kunden zusätzlich mit Inkassokosten. Wir setzen eine Stufe früher an, wo eine Erinnerung noch reicht und die Geschäftsbeziehung heil bleibt.
- 01Vorher
Erinnerung statt Eskalation
Sobald das Zahlungsziel reißt, läuft die erste Erinnerung an – freundlich, mit den offenen Positionen im Klartext. Die meisten Rechnungen sind hier schon erledigt.
Hier steigen wir ein - 02Mittendrin
Strukturierter Mahnlauf
Erste und zweite Mahnung mit Fristsetzung, Zahlungseingänge im Blick, Ratenzahlung wo sinnvoll. Jede Stufe wird vorbereitet, verschickt wird nach Ihrer Freigabe.
- 03Wenn nötig
Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt die Zahlung aus, folgt der Antrag auf Mahnbescheid – bei Bedarf mit einer angebundenen Kanzlei bis zur Titulierung und Vollstreckung.
Hier steigt klassisches Inkasso ein
Der Mahnprozess: drei Stufen, feste Takte.
Der Takt steht, die Kontrolle bleibt bei Ihnen: Jede Stufe wird zum richtigen Zeitpunkt vorbereitet – verschickt wird sie erst, wenn Sie sie freigegeben haben.
Zahlungserinnerung
Freundlich im Ton, mit den offenen Positionen im Klartext. Kein Druck, nur Klarheit – die häufigste Ursache ist schlicht Vergessen.
Erste Mahnung
Mit Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen. Der Text steht bereit, verschickt wird er erst nach Ihrer Freigabe.
Zweite Mahnung
Verbindlicher im Ton, letzte Gelegenheit vor dem gerichtlichen Mahnverfahren. Ab hier entscheiden Sie über die Eskalation.
Derselbe Ablauf, drei sehr verschiedene Gründe.
Ein paar hartnäckige Fälle – und niemand, der sie machen will.
Sie brauchen kein System, sondern jemanden, der es übernimmt. Rechnung übergeben, Rest läuft. Ohne Grundgebühr, ohne Vertrag, Fall für Fall.
Die Außenstände wachsen schneller als das Team.
Fester Rhythmus statt Excel-Liste, jederzeit nachvollziehbar, wer wann was geschickt hat. Dokumentiert für Prüfung und Jahresabschluss.
Viele kleine Forderungen, bei denen sich Handarbeit nicht rechnet.
Sammelupload statt Einzelerfassung, ein Mahnlauf über den gesamten Rechnungsstapel. Erst ab einem Volumen sinnvoll, das den Aufwand trägt.
Ihre Forderung, Ihr Verfahren.
Für die eigene, unstrittige Forderung brauchen Sie keine Kanzlei. Das gerichtliche Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO können Sie als Unternehmen selbst anstoßen – der Anwaltszwang nach § 78 ZPO greift erst im streitigen Verfahren vor dem Landgericht, beim Amtsgericht auch dann nicht.
Denselben Weg, nur dokumentiert und getaktet
Dieselbe Aktenlogik wie bei jedem anderen Vorgang: Fristen, Texte, Status an einem Ort, Freigabe vor jedem Versand, bevor etwas Ihr Unternehmen verlässt. Wird es doch streitig, binden wir eine Kanzlei an – dann, nicht vorher.
Die Kette bricht nicht ab, wenn es ernst wird.
Bei den meisten Anbietern endet der Prozess mit der zweiten Mahnung – für den Rest suchen Sie sich selbst jemanden. Genau dieser Übergabepunkt kostet die meisten Forderungen das Leben: Der Vorgang wird neu erklärt, Unterlagen neu zusammengesucht, Wochen vergehen. Bei uns läuft dieselbe Akte weiter.
- 01§§ 688 ff. ZPO
Mahnbescheid
Antrag beim zentralen Mahngericht, elektronisch. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist – nur, ob sie schlüssig beziffert ist. Mit der Zustellung ist die Verjährung gehemmt.
- 02§ 699 ZPO
Vollstreckungsbescheid
Kommt innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Damit haben Sie einen Titel – dieselbe Wirkung wie ein Urteil.
- 03Gerichtsvollzieher · Pfändung
Zwangsvollstreckung
Aus dem Titel wird vollstreckt: Gerichtsvollzieher, Konto- oder Lohnpfändung, Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Welcher Weg trägt, hängt davon ab, was beim Schuldner zu holen ist.
- 0430 Jahre, § 197 BGB
Titelüberwachung
Ein titulierter Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren. Zahlungsunfähig heute heißt nicht zahlungsunfähig in fünf Jahren – der Fall bleibt auf Wiedervorlage, statt abgeschrieben zu werden.
Was passiert, wenn er widerspricht
Dann endet das Mahnverfahren an dieser Stelle – so ist es gedacht, denn es ist für unstrittige Forderungen gebaut. Aus der Sache wird ein streitiges Verfahren, und dafür binden wir eine Kanzlei an: mit Einschätzung der Erfolgsaussichten und Kostenrahmen, bevor Sie entscheiden. Sie können auch hier aufhören – niemand muss ein Verfahren führen, das sich nicht rechnet.
Drei Rollen, klar getrennt.
Bei Geldforderungen kommt es darauf an, wer welchen Teil erbringt. Deshalb steht das hier und nicht im Kleingedruckten.
Gläubiger und Entscheider
Die Forderung bleibt Ihre. Jede Stufe geht erst raus, wenn Sie sie freigegeben haben, und über jede Eskalation entscheiden Sie – besonders über die, die Geld kostet.
Bearbeitung und Akte
Wir bereiten vor, halten die Fristen, dokumentieren jeden Schritt und führen den Vorgang: Zahlungserinnerung, Mahnstufen, Antrag auf Mahnbescheid, Überwachung des Titels.
Wenn es rechtlich wird
Wird die Forderung bestritten oder wird aus dem Mahnverfahren ein streitiges Verfahren, übernimmt eine angebundene Kanzlei die Vertretung – mit Namen und Kostenrahmen, bevor Sie zustimmen.
Welche Kanzlei das ist, nennen wir im Erstgespräch – mit Namen, Kammer und dem, was sie im Verfahren übernimmt. Wir arbeiten nicht mit einer anonymen „angebundenen Rechtsabteilung“.
Sie zahlen, wenn Geld fließt.
Keine Lizenz, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit. Abgerechnet wird bei tatsächlichem Zahlungseingang – wer laufenden Bedarf hat, senkt die Beteiligung über eine kleine Monatspauschale oder ein Fallkontingent.
Drei Wege, je nach Volumen
- Erfolgsbasis – für einzelne oder unregelmäßige Forderungen. Kein Vertrag, keine Kündigungsfrist, Abrechnung nur bei Zahlungseingang.
- Pro – für ein paar Fälle im Monat. Niedrige Grundgebühr, deutlich reduzierte Erfolgsbeteiligung, Postversand inklusive.
- Volumen – für Dutzende offene Posten im Monat. Monatliches Fallkontingent, Sammelupload, niedrigste Beteiligung.
Wann Kosten bei Ihnen bleiben
- Gerichtskosten für den Mahnbescheid fallen unabhängig vom Ausgang an – wir stimmen sie vorher mit Ihnen ab.
- Wird die Forderung bestritten, endet das Mahnverfahren. Über das weitere Vorgehen entscheiden Sie.
- Ist der Schuldner zahlungsunfähig, bringt auch der beste Mahnlauf nichts. Wir sagen das früh statt spät.
Weniger Aufwand. Schneller bezahlt.
Am Ende zählt nicht, wie der Mahnlauf funktioniert, sondern was dabei herauskommt: offene Posten, die nicht liegen bleiben, und ein Vorgehen, das Kunden nicht verprellt.
Nichts bleibt liegen
Jede Forderung folgt demselben Rhythmus. Keine Stufe wird vergessen, weil gerade niemand Zeit hatte.
Weniger Verwaltungsaufwand
Fristen, Texte und Status laufen an einem Ort zusammen – statt in einer Liste, die immer erst von Hand nachgepflegt werden muss.
Kontrolle bleibt bei Ihnen
Jede Stufe wird vorbereitet, verschickt wird sie nach Ihrer Freigabe. Kein Text geht raus, den Sie nicht gesehen haben.
Was Sie wahrscheinlich gerade denken
- Verliere ich damit meine Kunden?
- Das ist der Grund, warum wir vorne anfangen und nicht hinten. Wer erst beim Inkasso einsteigt, belastet Ihren Kunden zusätzlich mit Inkassokosten – und genau daran zerbricht die Geschäftsbeziehung. Eine Zahlungserinnerung nach sieben Tagen kostet ihn nichts. Den Ton der ersten beiden Stufen geben Sie vor, und keine Nachricht geht ohne Ihre Freigabe raus.
- Was kostet mich das, wenn nichts eingeht?
- Im Erfolgsbasis-Modell nichts: keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, abgerechnet wird nur bei tatsächlichem Zahlungseingang. Ehrlich dazugesagt: Kosten Dritter – etwa Gerichtskosten für den Mahnbescheid – fallen unabhängig vom Ausgang an und werden vorher mit Ihnen abgestimmt. Bestreitet Ihr Kunde die Forderung, endet das Mahnverfahren und es wird ein streitiges Verfahren; auch das besprechen wir, bevor etwas passiert.
- Brauche ich dafür eine Kanzlei?
- Für die eigene, unstrittige Forderung nicht. Das gerichtliche Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO können Sie als Unternehmen selbst anstoßen – Anwaltszwang nach § 78 ZPO greift erst im streitigen Verfahren vor dem Landgericht – beim Amtsgericht auch dann nicht. Wird es streitig, binden wir eine Kanzlei an; vorher nicht.
- Wie lange dauert es, bis aus einer Mahnung ein Titel wird?
- Der Mahnbescheid wird beim zentralen Mahngericht elektronisch beantragt und in der Regel innerhalb weniger Tage zugestellt. Ab Zustellung läuft eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen; verstreicht sie, folgt der Vollstreckungsbescheid – der Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Realistisch sind damit vier bis sechs Wochen ab Antrag, vorausgesetzt die Anschrift des Schuldners stimmt. Widerspricht er, endet das Mahnverfahren und die Sache wird streitig; dann entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.
- Was passiert mit unseren Daten?
- Verarbeitung ausschließlich in Deutschland, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wir handeln in Ihrem Namen und auf Ihre Weisung. Löschkonzept und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stellen wir vor Vertragsschluss bereit.
- Wir haben ein eigenes Mahnwesen. Warum abgeben?
- Meistens nicht, weil es fehlt, sondern weil es unregelmäßig läuft: Die zweite Mahnung geht raus, wenn jemand daran denkt. Genau diese Lücke kostet Tage – und jeder Tag Außenstand bindet Liquidität. Wenn Ihr Mahnlauf zuverlässig steht, brauchen Sie uns für die Stufen 1 und 2 nicht.
- Können wir das erst mit einem Teil unserer Forderungen testen?
- Das ist der übliche Einstieg. Geben Sie einen abgegrenzten Teil ab – etwa alle offenen Posten eines Quartals oder einer Kundengruppe – und vergleichen Sie nach 90 Tagen Realisierungsquote und Bearbeitungsdauer mit Ihrem eigenen Lauf. Ohne Vertrag, ohne Mindestvolumen.
Ihre Forderung, Ihr Tempo.
Übergeben Sie eine einzelne offene Rechnung oder den Stapel eines Quartals. Wir übernehmen ab der ersten Zahlungserinnerung – und Sie vergleichen nach 90 Tagen.