Jeder Fall hat einen Ausgang.
Legal Life Case Intelligence für gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Einigungen und Forderungsmanagement. Strukturiert, nachvollziehbar, und nichts geht hinaus ohne dokumentierte Freigabe.
Fristen, Schriftsätze und Mahnläufe kosten Zeit, die den Mandanten gehört. Mandexis gibt jedem Vorgang denselben festen Ablauf: definierte Schritte, Freigaben an den Stellen, die nach außen wirken, und ein Protokoll, das zeigt, wer wann was entschieden hat. Was sich unterscheidet, ist die Fachdomäne – nicht die Mechanik.
Für wen ist Mandexis?
Software für Anwältinnen und Anwälte
Verfahren, Forderungsmanagement und Mediation als ein Arbeitsbereich – mit KI-Vorarbeit, die die Kanzlei jederzeit nachvollziehen und freigeben kann.
Produkt ansehenSoftware und Rechtslösungen für Unternehmen
Sie schildern den Fall, wir übernehmen die Bearbeitung – mit angebundenen Kanzleien und Wirtschaftsmediatoren.
Zur UnternehmensseiteFür jeden Weg der richtige Ablauf.
Gerichtliche Verfahren
Mandat, Sachverhalt, Schriftsatz, Termin, Instanz. Fristen hängen an der Akte statt am Kalender einer Person, und jeder Schriftsatz, der hinausgeht, hat einen eigenen Freigabeschritt mit Eintrag im Protokoll.
Außergerichtliche Einigungen
Vergleich, Mediation, Schlichtung – ein vollständiger Ablauf mit Phasen, Vereinbarungen und eigenem Zugang für alle Beteiligten. Die Gegenseite arbeitet im selben Vorgang mit, sieht aber nur, was ausdrücklich geteilt wurde.
Mediation ansehenForderungsmanagement
Zahlungserinnerung nach 7 Tagen, erste Mahnung nach 14, zweite nach 30 – als fester Ablauf statt als Erinnerungsposten. Die Stufe läuft an, versendet wird nach Freigabe. Für Unternehmen mit eigenen Forderungen, ohne Kanzlei dazwischen.
Forderungsmanagement startenWas hinausgeht, hat jemand freigegeben.
Freigabe ist ein Schritt
Ein Entwurf entsteht im Vorgang – aus dem Sachverhalt, aus der Mahnstufe, aus der Vereinbarung. Er geht nicht dadurch hinaus, dass er fertig ist, sondern dadurch, dass eine berechtigte Person ihn freigibt.
Das Protokoll hält fest, wer
Wer, wann, für welchen Vorgang. Nicht als Komfortfunktion, sondern weil Art. 30 und 32 DSGVO Nachweispflichten kennen – und weil im Streitfall die Frage beantwortet werden muss, auch zwei Jahre später.
Was das nicht ist
Keine Pflicht zur Gegenzeichnung durch eine zweite Person. Wer allein arbeitet, gibt selbst frei – alles andere wäre für eine Einzelkanzlei unbrauchbar. Brauchen Sie die personelle Trennung von Entwurf und Freigabe, sprechen wir im Erstgespräch darüber.
Wir gehen es an einem Ihrer Fälle durch.
Ein Gespräch, in dem wir einen echten Vorgang durchspielen – Verfahren, Mahnlauf oder Mediation. Danach wissen Sie, ob Mandexis zu Ihrer Arbeitsweise passt.